Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Radhaus Starnberg GmbH ist bemüht, die Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://radhaus-starnberg.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind NICHT oder nur TEILWEISE barrierefrei:
- Die vollständige Bedienbarkeit der gesamten Seite mit der Tastatur ist noch nicht gewährleistet.
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarben ist nicht immer optimal. Hier bemühen wir uns um eine bessere Lesbarkeit.
Wir arbeiten freiwillig an der Optimierung zur Barrierefreiheit an dieser Seite um allen Besuchern und Besucherinnen unserer Webseite die gleichen Möglichkeiten und das gleiche Erlebnis zu bieten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind bereits oder teilweise barrierefrei:
-
- Die Bedienbarkeit mit der Tastatur ist bereits zu Teilen durch Tabindexe etc. möglich
- Die Veränderung der Schriftgröße und des Buchstabenabstandes ist bereits durch ein Tool gegeben
- Die Optmierung des Kontrastes, wo nicht ausreichend, ist ebenfalls durch das Barrierefreiheitstool gegeben.
- Es kann ein größerer Curser sowie eine Leselinie zur Unterstützung eingblendet werden
- Animationen können gestoppt werden mit Hilfe des Barrierefreiheitstools
- Links und Verweise können ebenso optisch hervorgehoben werden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.08.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung unter technischer externer Beratung vom 06.06.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2025 der letzten Überprüfung unterzogen. Die Erklärung wird jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter team@radhaus-starnberg.de sowie unter: 08151 / 16 714 an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Baden-Württemberg gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Anschrift und Kontakt:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
Fax: 0711 123-3999
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de